Neue 3G-Bestimmungen für Flüge von/nach/via Deutschland

Seit 24. November sind Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis auf allen Flügen von/nach/via Deutschland erforderlich.

In Deutschland gelten neue Corona-Schutzvorkehrungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr – und somit auch im Flugverkehr.

Alle Fluggäste müssen bei Abflug einen Impfnachweis, Immunitätsnachweis oder einen negativen Covid-19-Test vorweisen können.  Auf Flügen nach Deutschland gilt dies für Passagiere ab 12 Jahre. Auf Flügen ab Deutschland und innerhalb Deutschlands gilt dies für Passagiere ab 6 Jahre. Diese Regelung betrifft auch Transferpassagiere die über Deutschland an einen internationalen Zielort reisen oder innerhalb Deutschlands weiterreisen.