Fluggastrechte über die EU-Grenzen hinaus gestärkt
Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Fluggästen auch außerhalb der EU-Grenzen gefestigt.
Ab sofort sollen auch Passagiere, die mit deutlicher Verspätung an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommen, Anrecht auf eine Entschädigung haben. Dies gilt auch, wenn eine Airline aus einem Drittstatt die Flüge durchführt. Entscheidend ist, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde.
Die Fluggastrechte und die Höhe der Entschädigung bei Verspätungen oder Flugausfällen sind in der EU klar geregelt. Reisende haben die Möglichkeit, bei Flügen unter 1.500 Kilometern, bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen oder stark verspätet ist. Bei längeren Strecken kann die Höhe der Entschädigung auf bis zu 600 Euro steigen.
Ausnahmen dazu gibt es, wenn die Fluggäste rechtzeitig über Änderungen informiert oder angemessene Alternativen für die Reise angeboten bekommen.
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