Erweiterte Erfassung von Passagierdaten

Erweiterte Eingabe von Passagierdaten

Ab 1. Juni 2019 tritt eine neue IATA-Regel zur erweiterten Erfassung und Eingabe von Passagierdaten in Kraft.

Reisebüros sind ab 1. Juni 2019 verpflichtet, bei Flugbuchungen zusätzlich eine E-Mail-Adresse und Mobilnummer des Passagiers abzufragen. Dies schreibt eine neue Regel der IATA (Intern. Air Transport Association) vor.

Die Passagierdaten werden laut dieser Vorschrift Airlines zur Verfügung gestellt, um im Falle eventueller Flugunregelmäßigkeiten den Passagier direkt kontaktieren und über Flugänderungen informieren zu können. Die Regelung betrifft auch Gruppenbuchungen – soweit hier ein Reiseleiter namhaft gemacht werden kann, können unter bestimmten Voraussetzungen dessen Kontaktdaten hinterlegt werden.

Fluglinien reklamieren, diese Kontaktdaten unbedingt zu benötigen, um den Vertrag zugunsten des Passagiers erfüllen zu können: Würde der Fluggast eine Benachrichtigung durch die Airline nicht wünschen, so wäre ja in der Folge eine kurzfristige Information über z.B. eine Anpassung der Flugzeit nicht möglich.

Wir ersuchen daher um Verständnis, dass unsere Reiseberater/innen nun auch bei jeder Buchung diese Passagierdaten abfragen müssen, sofern diese nicht bereits (z.B. via persönlichem Traveller Profil) im System vorliegen.