Brexit – Was Geschäftsreisende wissen müssen
Welche Auswirkungen hat der Austritt Großbritanniens „Brexit“ aus der EU für Reisende?
Am Freitag, 31. Jänner, haben England, Schottland, Wales und Nordirland die EU verlassen. Bei vielen Reisenden stellen sich nun organisatorische Fragen. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt allerdings eine Übergangsperiode. Während dieser Zeit reisen Urlauber so, als habe es keinen Brexit gegeben. Erst danach könnten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.
Welche Dokumente werden bei der Einreise künftig benötigt?
Großbritannien ist kein Mitglied des Schengener Abkommens. Deshalb gab es ja auch bisher schon Ausweiskontrollen bei der Einreise. Ein gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für EU-Bürger derzeit ausreichend, ein Visum wird für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen nicht benötigt. Doch Achtung: Die Verwendung von Personalausweisen wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres nicht mehr möglich sein.
Wer einen Mietwagen bucht, benötigt nach derzeitigem Stand keinen internationalen Führerschein – der gültige nationale Führerschein eines EU-Staates wird in Großbritannien ohne Übersetzung anerkannt. Zur Sicherheit ist es jedoch ratsam, sich vorab bei der Mietwagenfirma zu erkundigen.
Hat der Brexit Auswirkungen auf den Flugverkehr? Gelten die EU-Fluggastrechte weiterhin?
Während der Übergangsperiode ergeben sich zunächst keine Änderungen. Auch sind keine Unterbrechungen des Flugverkehrs zu erwarten. Die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung gelten bis zum 1. Jänner 2021 unverändert weiter. Was danach geschieht, muss erst noch verhandelt werden. Denn die Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass nur Passagiere, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, ihre Ansprüche im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen etc. geltend machen können. Für Flüge von außerhalb in die Union bestehen die Ansprüche nur dann, wenn der Flug von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt wird.
Wird Handy-Telefonieren in Großbritannien wieder teurer?
Die vereinbarte Übergangszeit bezieht sich auch auf die Roaming-Gebühren. Ob anschließend mobiles Telefonieren und Surfen wieder teurer wird, hängt davon ab, ob die in der EU ansässigen Mobilfunkanbieter wieder Gebühren einführen. Um keine teuren Überraschungen zu erleben, sollten sich Reisende vorab immer bei ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen.
Gibt es Änderungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren?
Beim Zoll und den Einfuhrbestimmungen gibt es vorerst keine Änderungen. Ob Zollkontrollen ab dem 1. Jänner 2021 wiedereingeführt werden, ist noch nicht sicher. Die großzügigen Freigrenzen, die innerhalb der EU für die Mitnahme von Alkohol oder Zigaretten gelten, könnten dann allerdings Geschichte sein.