A1 Bescheinigung – viele offene Fragen

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Aus den Medien haben Sie vielleicht bereits erfahren, dass die Europäische Union die – bei Unternehmen ohnedies unbeliebte – A1 Bescheinigung abschaffen will. Was bedeutet das konkret und was gilt nun?

A1 (EU-Verordnung 883/2004) bescheinigt Dienstreisenden, dass sie in ihrem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Ansonsten wären Sie verpflichtet, diese im Gastland zu entrichten. Seit 2019 muss die Bescheinigung bei der Krankenkasse des Mitarbeiters elektronisch beantragt werden, ab dem ersten Tag und für jede Reise neu. Die endgültige Abschaffung der jetzigen Prozedur dürfte zwar nur eine Frage der Zeit sein, dennoch gilt eigentlich nach wie vor diese EU-Verordnung.